Unsere Corona-Verhaltens Statuten
Hygiene-Konzept der Praxisgemeinschaft
Diesem Hygienekonzept liegt die Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona Virus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnah-menverordnung –SARS-CoV-2-EindmaßnV) zugrunde. (9. Mai 2020 / 5. Juni 2020) | berlin.de/corona/massnahmen/verordnung
Unsere Verhaltens Statuten:
- Die Abstands- und Hygieneregeln sind bindend (1,5m Abstand, Niesen/Husten in die Ellenbogenbeuge, Händewaschen).
- Bei Atemwegssymptomen, erhöhter Temperatur (37,5°C) oder plötzlicher Verlust des Geruchs-/Geschmackssinn muss von einer Teilnahme an einer Sitzung/Veranstaltung abgesehen werden.
- Innerhalb unserer Räumlichkeiten ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen.
- Ankommen: Handdesinfektion beim Eintreten in den Wartebereich durchführen.
- In den Räumen für die Supervision (o.ä.) muss die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m sichergestellt werden.
- Wenn alle TeilnehmerInnen platzgenommen haben, darf die MNB für die Dauer der Sitzung abgelegt werden. In den Pausen ist die MNB anzulegen.
- Zur Reinigung der Hände stehen Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung.
- Genutzte Räume werden gelüftet (regelmäßig oder während einer Veranstaltung).
- Vor Ort wird eine Teilnehmerliste geführt, Vollständiger Name, Adresse und Telefonnummer.
Vielen Dank.
Ihre Anne Meinhold, Michael Zepmeusel und KollegenInnen